§ 2 Zweck des Vereines:
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt:
- die Zusammenfassung und Vertretung der Interessen der Praxislehrer/innen an Tourismusschulen Österreichs;
- die Information der Mitglieder über neue Organisationsformen des Fremdenverkehrs, über Wirtschaft, Kultur,
über einschlägige gesetzliche Bestimmungen und Technologien auf dem Gebiet des berufsbildenden Schulwesens; - den Kontakt der Mitglieder zu anderen Tourismusschulen in anderen Ländern;
- den Kontakt der Mitglieder zu Institutionen und Organisationen des Tourismus und der Gastronomie;
- die Aufnahme und Pflege von Kontakten zu anderen Lehrervereinen;
- die Wahrung aller Berufsinteressen;
- die Pflege von Öffentlichkeitsarbeit in allen Bereichen des Tourismus und der Gastronomie.